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   LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06 ZVW   

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https://dejure.org/2011,20993
LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06 ZVW (https://dejure.org/2011,20993)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.03.2011 - L 20 R 545/06 ZVW (https://dejure.org/2011,20993)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. März 2011 - L 20 R 545/06 ZVW (https://dejure.org/2011,20993)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Allerdings seien nach der Rechtsprechung des BGH derartige unentgeltliche Leistungen Dritter an den Unterhaltsverpflichteten bei der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit nur dann zu beachten, wenn sie nach dem Willen des Dritten nicht allein dem Unterhaltsverpflichteten zugute kommen sollten, sondern auch dem Unterhaltsberechtigten (BGH, Urteil vom 22.02.1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 539).

    Nach den Grundsätzen der einschlägigen zivilgerichtlichen Rechtsprechung sollen i.d.R. freiwillige Zuwendungen Dritter nur dem Zuwendungsempfänger und nicht dem Unterhaltsberechtigten zugute kommen (BGH Urteil vom 22.02.1995 aaO).

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Dabei erstreckt sich die Bindung auf alle Einzelheiten der rechtlichen Beurteilung des vom BSG entschiedenen Sachverhalts (vgl. Urteil des BSG vom 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R -, veröffentl. in juris).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R

    Witwerrentenanspruch nach § 303 SGB VI - Berechnung des Familienunterhalts -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Demnach verbietet sich zwar eine starre, schematische, etwa auf ein Jahr fixierte Handhabung (vgl. Urteil des BSG vom 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R - mwN, veröffentl. in juris).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse vor dem Tod des Versicherten müssen jedoch jeweils dauerhaft und stabil gewesen sein (vgl. Urteil des BSG vom 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93

    Unterhaltsverzicht - Scheidung - Bedürftigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Zwar schließt ein Unterhaltsverzicht i.d.R. auch den Verzicht auf "Notbedarf" ein (vgl. Urteil des BSG vom 16.12.1993 - B 13 RJ 1/93 -, veröffentl. in juris).
  • BSG, 12.05.1982 - 5b/5 RJ 30/80

    Regelsatz der Sozialhilfe; Unterhalt; Prozentualer Anteil

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Anzusetzen sind die Regelsätze für Haushaltsvorstände und Alleinstehende (Urteil des BSG vom 12.05.1982 - 5 B/5 RJ 30/80 -, veröffentl. in juris, womit die bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Berücksichtigung der Unterkunftsleistungen bei der Feststellung des Unterhalts aufgegeben wurde).
  • BSG, 17.03.1964 - 1 RA 274/61
    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Erforderlich ist somit eine regelmäßige monatliche Zahlung in relevanter Höhe (vgl. Urteil des BSG vom 17.03.1964 - 11/1 RA 274/61 - mwN, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 31.10.1978 - 5 RJ 22/77
    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Ist dem Tode eine (zum Tode führende) Krankheit vorausgegangen, kann u.U. als letzter wirtschaftlicher Dauerzustand die Zeit vor Beginn der "zum Tode führenden Krankheit" zugrunde gelegt werden; nach der Rechtsprechung des BSG ist dabei aber eine nur "verhältnismäßig kurze" Krankheitszeit unberücksichtigt zu lassen (Urteil des BSG vom 31.10.1978 - 4/5 RJ 22/77 - mwN, veröffentlicht in juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1981 - 5 UF 139/81
    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Nachdem es im vorliegenden Falle aber um den notwendigen Unterhalt geht, kommt es insoweit auf die Anwendung der Anrechnungs- oder Differenzmethode nicht an, da nach § 60 EheG der notwendige Unterhalt zu zahlen ist, ohne dass ein Billigkeitsabzug von 50 % zu berücksichtigen wäre (so OLG Düsseldorf Urteil vom 16.12.1981 - 5 UF 139/81 - FamRZ 1982, 934).
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 4/05 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - letzter

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
    Zum Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf einen Unterhaltsbeitrag nach § 60 EheG 1946 und zur Höhe anzusetzender Pflegekosten (vorgehend BSG 23.05.2006 - B 13 RJ 4/05 R).
  • LSG Bayern, 05.05.2014 - L 6 R 34/11

    Zu den Voraussetzungen einer Witwerrente an einem vor dem 01.07.1977 geschiedenen

    Gefordert wird insoweit, dass die entsprechenden Leistungen "wie geschuldeter Unterhalt" erbracht worden sind, nämlich grundsätzlich Monat für Monat in feststehender Höhe, jedenfalls aber während des maßgebenden Jahreszeitraumes "ununterbrochen fortlaufend", "stetig wiederkehrend" bzw. "kontinuierlich", (BSG, Urteil vom 21.01.1987, 1 RA 3/86 m.w.N.; Bayer LSG, Urteil vom 31.3.2011, L 20 R 545/06 ZWV).
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